Sind Sie Inhaber einer Bausanierungsfirma?
Die BG Bau hat gem. rechtskräftigen Urteilen den seit 2012 geltenden 2. Gefahrentarif mit bestimmten Veranlagungsmustern unrichtig angewandt.
Wir vertreten davon betroffene Bausanierungsfirmen wegen ihres Anspruchs, unrichtige Veranlagungs- und Beitragsbescheide auch Rückwirkend berichtigen zu lassen und zu Unrecht bezahlte Beiträge nebst Zinsen herauszuverlangen.
Auf der Grundlage bisher bekannter Veranlagungsmuster haben wir einen Prüfungskatalog erstellt und können die Erkenntnisse aus dieser Erhebung anonymisiert für alle Mandanten in gleichgelagerten Fällen nutzen. Die uns bisher bekannten Veranlagungsfehler könnten bei Bausanierungsfirmen einen Erstattungsanspruch von über 50 % der bezahlten Beträge**, aber auch einen Widerspruch gegen den neuen Veranlagungsbescheid nach dem 3. Gefahrtarif begründen. Wegen der Komplexität der Veranlagung, der einmonatigen Widerspruchfrist und einer möglichen Verjährung von Erstattungsansprüchen für 1 Jahr empfehlen wir, rechtzeitig Rechtsrat einzuholen.
Wir beraten Sie schriftlich zum Pauschalpreis von nur 190,00€ + 19 % MWSt. für beide Gefahrentarife zusammen.
**Beispielrechnung zum 2. Gefahrtarif: | ||
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T€ = Tausend €; Beträge gerundet. | ||
Belegschaft Baupersonal | 10 | 20 |
Lohnsumme jährlich | 240 T€ | 480 T€ |
Beitrag Tarifstelle 100 | 36 T€ | 72 T€ |
Beitrag Tarifstelle 200 | 18 T€ | 36 T€ |
Ersparnis jährlich | 18 T€ | 36 T€ |