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FAMILIENRECHT

Hier geht es um Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich sowie Unterhalt, d. h. alles, was mit einer Trennung oder Scheidung zusammenhängt.

Auch bei der übrigen güterrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere einer gemeinsamen Immobilie, werden Sie durch uns beraten und vertreten.

Ein weiterer Bereich ist die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Beratung von Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben und sich gemeinsam etwas anschaffen, gemeinsam Angeschafftes auseinandersetzen wollen oder rechtliche Hilfe bei der Trennung brauchen. Erfahrung haben wir auch mit Vaterschaftsprozessen.

Unterhaltsrecht ist ein Spezialgebiet des Familienrechts

Wir berechnen für Sie den zu zahlenden oder zu fordernden Unterhalt. Dabei geht es um Kindesunterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder, Getrenntlebensunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen gemeinsamen Kindes. Wir beraten auch über die Möglichkeit von Vereinbarungen zum Unterhalt oder Strategien, wie ein Streit vermieden werden kann.

  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Scheidung der Ehe
  • Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Versorgungsausgleich
  • Eheliches Güterrecht
  • Unternehmensnachfolge in Scheidungs- und Todesfällen
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Vaterschaftsfeststellung bzw. -anfechtung
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