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ARZT- & PATIENTENRECHT

Wir beraten und vertreten Patienten bei Auseinandersetzungen gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen wegen Schmerzensgeld-, Schadenersatz- und Rentenansprüchen auf Grund von Haftungsansprüchen durch fehlerhafte Aufklärung und/oder Behandlung (Kunstfehler). Der Patient muss in diesen Fällen nachweisen, dass eine Fehlbehandlung bzw. ein sogenannter „Ärztepfusch“ vorliegt.

  • Arzthaftung/Zahnarzthaftung (Behandlungsfehler, Aufklärungs-, Dokumentationspflichten)
  • Personenschadenrecht (Schmerzensgeld, Schmerzensgeldrente, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Unterhaltsschaden, körperliche und psychische Folgeschäden)
  • Arztstrafrecht

Sollten Sie Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers oder einer medizinischen Fehlbehandlung geworden sein, wird es in der Regel für Sie sehr schwierig sein, Ihre berechtigten Ansprüche ohne anwaltliche Hilfe durchzusetzen. Wir übernehmen für Sie die häufig sehr schwierige Erlangung der hierfür notwendigen Behandlungsunterlagen von den behandelnden Ärzten und/oder Krankenhäusern und arbeiten Anhaltspunkte für ein Verschulden heraus, in der Regel unter Einschaltung von sachkundigen Gutachtern in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Weiterhin verfügen wir über zahlreiche Kontakte zu Ärzten verschiedener Fachbereiche, welche uns beratend zur Seite stehen.

Medizinrecht

Natürlich stehen wir auch dem behandelnden Arzt beratend und mit Vertretung im Prozess zur Seite.

Eine professionelle und erfolgreiche Vertretung heißt für uns, die Rechte und Interessen beider Seiten zu kennen. Dies ist wichtig für das Ausloten von Prozessrisiken und Prozesserfolgen.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
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