ERBRECHT
Hier beraten wir bei Fragen der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages.
Weiter vertreten wir unter anderem bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie in den Verfahren auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Besonders gerne und routiniert sind wir Ihnen auch bei Erbenermittlungen und bei der Abwicklung von Nachlässen behilflich.