Die Mütter von nichtehelichen Kindern, die nun mit den Sorgerechtsverfahren konfrontiert werden, haben natürlich die Möglichkeit diese Verfahren auch in ihrem Interesse zu gestalten.
Es wird im Einzelfall zu überprüfen sein, ob die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts oder die Übertragung des Alleinsorgerechts auf den Vater dem Wohl des Kindes dient. Auch hier muss gründlich anhand der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte argumentiert werden, um bei Gericht eine richtige Entscheidung herbeizuführen.
Nicht automatisch wird das Gericht einem Antrag des Vaters folgen, sondern es müssen immer auch die Argumente der Mutter gehört und einbezogen werden.